Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

reconcept GmbH
Büro Berlin: Berliner Straße 47 · 10713 Berlin
Hauptsitz: ABC-Straße 45 · 20354 Hamburg

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

reconcept Projektentwicklung plant, entwickelt, baut und betreibt große Solar- und Windenergie-Projekte (inkl. optionaler Batteriespeicher) – und übernimmt dabei den kompletten Prozess: von der Standort- und Flächenanalyse über Genehmigungen und Bau bis zum Betrieb und späteren Rückbau. Dabei arbeitet das Unternehmen eng mit Landeigentümern, Gemeinden und Bürgern zusammen, übernimmt ggf. die Pacht der Fläche und trägt die Finanzierung bzw. Projektverantwortung. Ziel ist es, gemeinsam erneuerbare Energie-anlagen zu realisieren und die Energiewende voranzubringen – ohne eigenen Aufwand für die Flächeneigentümer.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

reconcept übernimmt nahezu den gesamten Prozess eines erneuerbaren Energieprojekts – von der Akquise geeigneter Flächen über Planung, Genehmigung, Bau, Finanzierung und Inbetriebnahme bis zum langfristigen Betrieb und Rückbau – und fungiert als zentraler Projektentwickler und Partner für Eigentümer, Gemeinden und Investoren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar. Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei: Einige Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel. Einige Bild-Elemente (img) auf der Website sind derzeit noch nicht mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen, insbesondere wenn sie alleiniger Bestandteil eines Links sind. Einige Formularelemente und Schaltflächen haben keinen für Screenreader zugänglichen Namen. Leere Anker-Elemente ( ohne Inhalt oder Name/ID) auf mehreren Seiten erschweren die Navigation für assistive Technologien. Text-Elemente, insbesondere Texte auf farbigen Flächen, weisen an mehreren Stellen unzureichenden Kontrast auf (unterhalb des Mindestverhältnisses 4,5:1), was die Lesbarkeit für Personen mit Sehbeeinträchtigungen einschränkt.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

Die reconcept GmbH plant die Anpassung der betroffenen Formularelemente, Schaltflächen, um vollständige Screenreader-Kompatibilität zeitnah herzustellen. Videoinhalte werden zukünftig mit Untertiteln und Bild-Elemente werden zeitnah mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen. Kontrastschwache Text-Elemente sollen farblich angepasst werden, um den Mindestkontrast zu erfüllen.

Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung aller Maßnahmen liegt derzeit nicht vor, die Optimierung der Barrierefreiheit wird jedoch kontinuierlich verfolgt.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 29.09.2025

Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 29.09.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Telefon: + 49 (0) 391 567 6970

E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.

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