Ihre Fragen – unsere Antworten

Häufig gestellte Fragen (FAQ) rund ums Thema Projektentwicklung von Solarparks

Naturverträgliche Planung von Windparks
Solarenergie in Deutschland

Rechnet sich das überhaupt? Scheint die Sonne auch in unseren Gefilden ausreichend für günstigen Solarstrom? Was verbirgt sich hinter kWp?

Strahlt die Sonne genug, um PV-Anlagen wirtschaftlich zu betreiben?

Eindeutig: ja! Bundesweit – in allen Regionen Deutschlands – ist die Sonneneinstrahlung hoch genug, um mit Photovoltaik Solarstrom zu erzeugen und damit auch einen Gewinn zu erwirtschaften. Im Jahr 2021 deckte Photovoltaik laut Umweltbundesamt mit einer Stromerzeugung von 50 Terawattstunden (TWh) 8,9 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland. An sonnigen Tagen deckt PV-Strom zeitweise über zwei Drittel unseres Strombedarfs.

Natürlich gibt es unterschiedlich gute Standorte für die Nutzung der Sonnenenergie für die Stromproduktion. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Thema „Verschattung“. Schornsteine, Bäume oder Bebauungen können Module verschatten, sodass nur diffuse Sonneneinstrahlung genutzt und deutlich weniger Strom erzeugt werden kann. Eine Verschattungsanalyse steht daher stets am Anfang jeder Projektentwicklung, um einen möglichst hohen Ertrag zu realisieren.

Muss die Sonne scheinen, um Strom zu erzeugen?

Nein. PV-Anlagen produzieren Strom auch bei bewölktem Himmel, bei Nebel, Regen, Dunst oder Schneefall. Bei solch diffuser Strahlung sinkt der Ertrag einer PV-Anlage jedoch im Vergleich zur Direktstrahlung erheblich. PV-Anlagen erzielen einen Großteil ihres jährlichen Ertrags daher in den Sommermonaten, wenn die Sonne direkt auf die Solarmodule scheint.

Was bedeutet die Leistungsangabe „kWp“?

kWp ist die Abkürzung von Kilowatt-Peak und die Bezeichnung für die maximale elektrische Leistung von Solarzellen bzw. eines Solarmoduls, auch Nennleistung genannt. Das „Peak“ (englisch Spitze) weist aus, dass es sich um die jeweilige Höchstleistung einer Anlage handelt. Der tatsächliche Stromertrag wird hingegen in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Wo darf man einen solchen Freiflächen-PV-Park bauen? Wer genehmigt solche Anlagen? Wie lange dauert die Installation und weitere Antworten auf Fragen zu Solarparks.

Was sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen?

Photovoltaik-Freiflächenanlage meint nichts anderes als Solarpark. Mit Solarparks können große Mengen an grünen Strom produziert werden. Sie sind daher eine wichtige Säule der Energiewende. Im Gegensatz zur Montage auf Dächern werden bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen Hunderte von Modulen auf großen Flächen zusammengeführt. Der große Vorteil von Freiflächenanlagen ist, dass Solarmodule aufgeständert sind und deren Ausrichtung und Neigungswinkel frei gewählt werden können, also stets mit Blick auf die optimale Nutzung des Sonnenstandes.

Wo dürfen Freiflächen-Solaranlagen gebaut werden?

Rechtlich stellt sich das aktuell so dar: Anders als bei Windparks gilt für Freiflächen-Solarenergie keine Privilegierung nach § 35 BauGB, sodass sich die Planung immer auf einen Bebauungsplan (Teil des Flächennutzungsplans im Sinne des § 30 BauGB) stützen muss.

Solarparks entstehen beispielsweise auf Brachflächen, die u. a. aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder des Klimas landwirtschaftlich nicht sinnvoll genutzt werden können, entlang von Autobahnen und Schienen innerhalb eines 500 m breiten Korridors oder auf Konversionsflächen wie ehemalige militärische Anlagen. Wertvolles Ackerland bleibt hingegen unangetastet. Es sei denn, Landwirtschaft und Photovoltaik lässt sich über Agri-PV nützlich kombinieren. Liegt eine Fläche in einem Schutzgebiet, so ist das nicht zwingend ein K.-o.-Kriterium für eine PV-Freiflächenanlage. Jedoch müssen weitere besondere Bedingungen betrachtet und berücksichtigt werden. Für jede Freiflächenanlage muss eine Baugenehmigung bei der zuständigen Kommune eingeholt werden.

Wieviel Strom erzeugt eine PV-Anlage?

In Deutschland liegt der Stromertrag ungefähr bei 800 bis 1.200 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp). In der Planung einer Freiflächenanlage wird derzeit überschlägig ca. ein Hektar (ha) Freifläche je Megawatt (MW) angesetzt. Je nach Anlagentyp und Bedingungen vor Ort kann der konkrete Flächenbedarf variieren. Durch eine weitere Steigerung von Modultechnik und -effizienz, aber ggf. auch durch eine kompaktere Bebauung der Flächen dürfte sich der Flächenbedarf künftig noch verringern. 

Wie kommt der Strom ins Netz?

Photovoltaikanlagen erzeugen Gleichstrom. Um netzfähig zu werden, braucht es Wechselstrom. Dafür sorgen Wechselrichter, die stets zentraler Bestandteil eines PV-Parks sind. Sie sorgen dafür, dass Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt wird. Für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt-Leistung gilt die Vorschrift, dass der Netzbetreiber die PV-Anlage über eine Fernsteuerungsmöglichkeit jederzeit herunterregeln kann, falls sein Netzmanagement, also die Gewährleistung eines sicheren Stromnetzes, dies erforderlich macht.

Wie lange dauert die Installation einer Anlage?

Die Installation einer PV-Freiflächenanlage ist nicht der langwierigste Teil der Projektentwicklung. Grundsätzlich ist der zeitliche Aufwand natürlich abhängig von der Größe der Anlage. Rentabel sind Freiflächenanlagen ab einer Größe von mindestens 5 Hektar (50.000 Quadratmetern). Für diese kann im Idealfall eine Installation innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen werden.

Wer genehmigt die PV-Anlagen?

Photovoltaik-Freiflächenanlagen benötigen – anders als private PV-Dachanlagen – eine Baugenehmigung gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise sind sämtliche „gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge“ genehmigungspflichtig. Was welches Bundesland aktuell vorschreibt, hat das Solarportal Photovoltaik.org  zusammengefasst. 

Auch der zeitliche Vorlauf ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich lang. In der Regel ist von neun Monaten bis zu zwei Jahren Vorlauf auszugehen, bis eine Baugenehmigung für eine PV-Freiflächenanlage erteilt wird.

Welche Förderungen gibt es in Deutschland?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine garantierte, über 20 Jahre laufende Einspeisevergütung für Solarstrom vor. Das heißt, jede PV-Anlage, die nach EEG gefördert ist und Strom einspeist, profitiert von einem verlässlichen Einspeisetarif. Dieser variiert je nach Größe der PV-Anlage und Jahr der Inbetriebnahme. Solarstrom ist jedoch auch subventionsunabhängig über die Direktvermarktung an der Strombörse wettbewerbsfähig. Die derzeitigen Börsenpreise für Solarstrom liegen deutlich über der EEG-Vergütung. Die aktuellen Strompreise liefert netztransparenz.de.

Rechnet sich eine PV-Freiflächenanlage?

Für Betreiber wie Verpächter sind Freiflächen-PV-Anlagen lukrativ. Übern Daumen lässt sich rechnen, dass eine PV-Anlage je Hektar etwa 1.000 MWh Strom pro Jahr generiert. Photovoltaik-Freilandanlagen sind sehr langlebig, sie sind in der Regel wenig wartungsintensiv und haben über die Jahre  keinen mechanischen Verschleiß. Stand heute produziert eine PV-Freiflächenanlagen 20 bis 30 Jahre Strom und dann laufen die Pachtverträge aus.

Land verpachten

Welche Flächen eignen sich? Wie hoch wäre meine Pacht? Sind Pachteinahmen zu versteuern? Und wie läuft so ein Projekt überhaupt genau ab? Antworten auf Ihre Fragen.

Welche Flächengröße eignet sich als Freifläche für einen Solarpark? Gibt es Mindestgrößen?

Wir bei reconcept entwickeln Projekte mit einer Freiflächengröße ab mindestens 5 Hektar (50.000 m²) – optimaler sind jedoch Grundstücke ab 30 Hektar und mehr. Aber egal, wie groß Ihre Fläche ist, lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Unter bestimmten Bedingungen eignen sich auch kleinere Flächen, beispielsweise lassen sich ggf. Nachbarflächen ebenfalls anpachten. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Mit welcher Pachthöhe kann ich rechnen?

Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Wie hoch die Pacht ausfällt, hängt von ein verschiedenen Faktoren ab. Nach einer gewissenhaften Prüfung Ihrer Fläche, können wir aber eine fachkundige Einschätzung abgeben und Ihnen ein persönliches Angebot erstellen.

Kann man die Grundstücke auch an reconcept verkaufen?

Ja, reconcept erwirbt auch geeignete Grundstücke für die Installation von PV-Freiflächenanlagen. Lassen Sie uns ins Gespräch dazu kommen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Landwirtschaft oder PV? Ist Flächennutzung stets ein Konflikt?

Gut geplante Solarparks entstehen i.d.R. nicht auf kostbarem Ackerland. Werden landwirtschaftliche Flächen beansprucht, sind diese bevorzugt ertragsschwache und für die Landwirtschaft schlecht nutzbare Flächen, d.h. landwirtschaftliche Niedrigertragsstandorte. PV-Freiflächenanlagen werten solche Flächen somit auf. Solarparks bieten zudem die Möglichkeit einer Beweidung durch Ziegen, Schafe oder auch Kühe.

Eine Besonderheit ist die Agri-Photovoltaik, die landwirtschaftliche Nutzung und Stromgenerierung über PV-Module miteinander verbindet.

Was ist Agri-Photovoltaik?

Neuerdings werden mit der sogenannten „Agri-Photovoltaik“ Landwirtschaft und Photovoltaik nützlich kombiniert. So kann ein Solarpark auch als Weideland für Schafe und Ziegen genutzt werden. Versuche mit unterschiedlichst aufgeständerten Modulen laufen derzeit, die es Landwirten ermöglichen unter den Modulen Obst oder Gemüse zu pflanzen und zu ernten. Das ist insbesondere für empfindliche Anpflanzungen interessant. Denn die Module können vor Starkregen und Hagel schützen und bieten im Sommer Schatten und damit Schutz vor hohen Temperaturen und direkter Sonneneinstrahlung.

Muss man die Pacht versteuern?

Ja. Einnahmen aus Pacht sind steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).

Wie läuft das Projekt konkret ab?

Bis zur Einspeisung von Strom über eine Photovoltaik-Freiflächenanlage durchläuft das Projekt verschiedene Entwicklungsphasen, die sich grob folgendermaßen einteilen lassen.

  1. Standortanalyse und Nutzungsvereinbarung (Pachtvertrag)
    Zunächst gilt es, den möglichen Standort auf seine Qualität für Photovoltaik genau zu prüfen. Wirtschaftlich entscheidend ist für Photovoltaikanlagen natürlich die Intensität der Sonneneinstrahlung vor Ort im Tages- wie Jahresverlauf. Dafür werden Strahlungsdaten ausgewertet und Verschattungsanalysen durchgeführt und das PV-Potenzial kalkuliert. Dies alles natürlich im Einverständnis mit den jeweiligen Eigentümern der Potenzialfläche. Ist ein Standort für Photovoltaik geeignet, wird mit dem Eigentümer ein Nutzungsvertrag geschlossen. Dieser sichert reconcept das langjährige Nutzungsrecht zur Installation einer Freiflächenanlage und dem Eigentümer eine jährliche Pacht.
     
  2. Vorplanung/Gespräche mit der Gemeinde
    Von Anbeginn bezieht reconcept die jeweilige Standortgemeinde und ihre Bürger mit ein. So kann bereits in der sehr frühen Projektentwicklungsphase über mögliche Kooperationen gesprochen werden und vor allem der Nutzen und der Mehrwert für die Gemeinde erörtert werden.
     
  3. Planung
    Die technische wie wirtschaftliche Planung einer PV-Freiflächenanlage startet zunächst am Reißbrett mit der Flächengestaltung (Zuwegung, Einfriedung etc.) und der Festlegung auf die jeweiligen Systemkomponenten: Photovoltaik-Module, Aufständerung, Wechselrichter, elektrische Anbindung und Installation, Komponenten zum Monitoring und die Messtechnik, Verbindung zum Netzeinspeisungspunkt etc.
     
  4. Genehmigung
    Die Entscheidung, auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden kann, liegt allein bei der zuständigen Gemeinde bzw. Kommune. Denn Voraussetzung für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage ist ein von der Gemeinde/Kommune bewilligter Bebauungsplan, teilweise auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen dieses Plan-B-Verfahrens kommen Bürger, Gemeindevertreter und reconcept regelmäßig zusammen, um Details zu erörtern und abzustimmen. Liegt der Bebauungsplan bewilligt vor und sind die Umwelt- und Artenschutzfragen geprüft, kann ein Bauantrag eingereicht werden.
     
  5. EEG-Ausschreibung bzw. PPA-Verhandlung
    reconcept kümmert sich parallel zum Genehmigungsverfahren auch um die Einspeisevergütung. Hier besteht die Möglichkeit, sich an einer Ausschreibung für einen EEG-Tarif zu beteiligen (Gebot an die Bundesnetzagentur) oder mit einem Stromabnehmer einen Stromliefervertrag (PPA) zu verhandeln.
     
  6. Bauleitplanung/Installation/lfd. Betrieb
    Innerhalb von wenigen Wochen kann nach erfolgter Genehmigung und dem Abschluss der Einspeisevergütung ein Solarpark errichtet werden. Dabei beziehen wir stets Unternehmen aus der Region ein, um die regionale Wertschöpfung des Projektes zu erhöhen.

Wer genehmigt die PV-Anlagen?

Die Entscheidung, auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden kann, liegt allein bei der zuständigen Gemeinde bzw. Kommune, sie hat vor Errichtung einer Freiflächenanlage einen Bebauungsplan zu bewilligen.

Wie lange dauert es, bis die PV-Anlage auf meiner Fläche in Betrieb geht?

Die eigentliche Installation einer PV-Freiflächenanlage nimmt nur wenige Wochen in Anspruch. Zeitlich aufwändiger ist die Planungs- und vor allem die Genehmigungsphase. Hier sollte mit einem Vorlauf von rund 2 bis 4 Jahren gerechnet werden.

Was passiert nach Ablauf der Pachtzeit?

Endet der Pachtvertrag und ist eine Laufzeitverlängerung nicht gewünscht, wird der PV-Park vollständig von reconcept zurückgebaut.

Welche Tiere kann man für die Pflege der Flächen verwenden?

Die Beweidung von Freiflächenanlagen kann mit Schafen, Ziegen oder Hühnern erfolgen. Erste Pilot-Parks lassen auch Kühe weiden. Solarparks sind fest eingezäunt, bieten den Tieren Witterungsschutz und Landwirten damit eine doppelte Nutzungs- und Einnahmenmöglichkeit: Pacht plus Kleinviehzucht.

Photovoltaik in Gemeinden

Immer mehr Gemeinden beschäftigen sich mit Photovoltaik für die eigene Region. Lesen Sie hier mehr über Vorschriften, Vorteile und Handlungsmöglichkeiten vor Ort.

Wie läuft das Projekt konkret ab: von der Idee bis zur Baugenehmigung?

Die Entwicklungsphasen eines Solarparks umfassen folgende Schritte:

Wir starten jedes Projekt mit der Analyse der Begebenheiten vor Ort und kommen dafür zunächst ins Gespräch mit dem Eigentümer der potenziell geeigneten Fläche, um über die Nutzung als Standort für eine PV-Freiflächenanlage zu sprechen und einen Pachtvertrag zu vereinbaren. Im zweiten Schritt suchen wir umgehend den Kontakt zur Gemeinde, sprechen mit der Gemeindevertretung und klären den Bedarf und die Ansprüche der Bürger vor Ort.

Bevor das Genehmigungsverfahren starten kann, übernimmt reconcept die technische Planung (sogenanntes Micrositing), u.a. gehören dazu die Vorprüfung und ggf. Gutachten zu den Themen Verschattung, Natur- und Umweltschutz sowie Schall- und Blendwirkung. Es folgen diverse fachliche Untersuchungen und Planvorstellungen bis zur Baugenehmigung und dem letztendlichen Bauantrag.

Wichtig dabei zu wissen: Uns ist der regelmäßige Austausch mit den Bürgern wichtig. Bürgerbeteiligung an der Planung ist für uns ein selbstverständlicher Teil der Projektentwicklung. Nicht immer können dabei alle Wünsche aufgegriffen und umgesetzt werden, doch erst im Gespräch lässt sich gemeinsam ein zufriedenstellender Weg finden. Dafür steht reconcept.

Sind wir gemeinsam übereingekommen, liegt eine Baugenehmigung vor und ist der Pachtvertrag unterzeichnet, startet die Realisierungsphase mit der Bauleit- und Netzanschlussplanung. Die Installation einer PV-Freiflächenanlage benötigt dabei nur einen Vorlauf von wenigen Wochen. Dann schließlich beginnt der Betrieb der Anlage. Parallel dazu werden die vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen eingeleitet.

Wer entscheidet über den Bau einer PV-Anlage?

Entscheider ist die jeweilige Gemeinde bzw. Gemeindevertretung (auch Gemeinderat, Marktgemeinderat oder Ortsgemeinderat genannt). Sie entscheidet und bewilligt den entsprechenden Bebauungsplan, der die zentrale Voraussetzung für die Installation einer PV-Freiflächenanlage ist.

Wie werden Bürger mit eingebunden?

Bürgerbeteiligung gehört zu jeder guten Planung. Wir informieren frühzeitig und aus erster Hand, was an Ihrem Ort vorgesehen ist. Mit Ihrer Gemeindevertretung sprechen wir dafür ab, wann und wo wir das Projekt öffentlich vorstellen dürfen und stellen uns Ihren Fragen.

Gut zu wissen: Jedes Projekt hat eine/n feste/n Ansprechpartner/in. Bei reconcept landen Sie nicht in einer Telefon-Warteschleife. Wenn Sie etwas von uns wissen möchten, erreichen Sie unser Team zu den üblichen Bürozeiten (9:00-12.30 und 14:00-17:00) unter: 030-700 1427 08. Wir bieten auch einen Rückruf-Service an.

Wie profitieren Gemeinden wirtschaftlich?

Photovoltaik-Freiflächenanlagen bzw. deren Betreiber-Gesellschaften sind steuerpflichtige Unternehmen. Ihre Gemeinden erhält somit zuverlässige, jährliche Gewerbesteuer-Einnahmen. Zudem können Gemeinden nach EEG 23 an jeder eingespeisten Kilowattstunde Solarstrom in Höhe von 0,2 Cent/kWh mitverdienen. Da kommen je Anlage schnell fünf- oder sechsstellige Euro-Beträge Jahr für Jahr zusammen – auf die gesamte Projektlaufzeit gerechnet, befinden wir uns im Millionenbereich.

Wie profitiert jede/r einzelne Bürger wirtschaftlich?

reconcept bietet Anwohner/innen mehrere Möglichkeiten von einem PV-Projekt zu profitieren und bares Geld zu verdienen: Sie können Mitgesellschafter/in in der Betreiber-Gesellschaft (Kommanditgesellschaft) werden, und so von den Stromverkaufserträgen profitieren. Als Kommanditist/in haben Sie damit die Chance auf eine attraktive Rendite, tragen aber auch anteilig alle Risiken der Gesellschaft mit. Bürger/innen können sich zudem über grüne Geldanlagen (reconcept Green Bonds) indirekt finanziell beteiligen und von festen Zinsen profitieren. Dies ist bereits mit kleineren Beträgen – i.d.R. ab 1.000 Euro – möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Grüne Geldanlagen von reconcept

Ermöglichen PV-Anlagen eine autarke Stromversorgung?

Der Solarstrom einer PV-Freiflächenanlage kann über einen Stromliefervertrag (PPA) an die Gemeinde verkauft werden. Eine vollständig autarke Stromversorgung einer ganzen Gemeinde ist mit einer Photovoltaikanlage trotz Stromspeicher i.d.R. jedoch noch nicht zu 100 Prozent möglich. Im Winter muss zumeist Strom anderweitig zugekauft werden.

Stören PV-Anlagen das Orts- und Landschaftsbild?

Im Vergleich zu anderen Technologien zur Energieerzeugung sind die Auswirkungen von Solarparks auf das Ortsbild und die Natur begrenzt, auch wenn sie unbestritten einen Eingriff in die Landschaft darstellen. Bei der Planung müssen daher verschiedenste Belange berücksichtigt werden. Bebauungspläne sorgen dafür, dass Photovoltaikanlagen so zu gestalten sind, dass sie das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild nicht massiv stören. Nicht nur müssen die Module aus blendfreiem Material hergestellt sein, die gesamte Flächenplanung umfasst Vorgaben, um einen Solarpark gestalterisch gut in die Umgebung einzubeziehen. Durch eine naturverträgliche gute Planung und Ausgestaltung der Anlage lassen sich Beeinträchtigungen nicht nur vermeiden: Gut geplant, können Solarparks die Biodiversität vor Ort sogar deutlich verbessern.

Ökologie und Klimaschutz

Als saubere und kosteneffiziente Technologie zur Stromerzeugung ist die Photovoltaik ein unverzichtbarer Eckpfeiler zur Umsetzung der Klimaziele. Ein verstärkter Ausbau der Solarenergie ist damit auch im Interesse des Natur- und Artenschutzes, für die der Klimawandel zu den größten Bedrohungen zählt. Jede PV-Freiflächenanlage ist natürlich zunächst ein Eingriff in die jeweilige vorhandene Umgebung und Landschaft. Umso wichtiger ist eine naturverträgliche Planung vor Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.

Was ist bei der Standortauswahl mit Blick auf Naturverträglichkeit zu berücksichtigen?

Grundsätzlich sind bei der Standortwahl für Freiflächen-Solaranlagen selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. So sind Schutzgebiete, wie Nationalparks, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate etc., tabu. Ist die rechtliche Situation gegeben – kann also nach EEG oder Bebauungsplan in Absprache mit der zuständigen Gemeinde ein Solarpark-Projekt gestartet werden, so gilt es stets, neben der wirtschaftlichen, die ökologische Gestaltung des Projekts zu planen. Im Bauleitplan werden dabei Aspekte der Naturverträglichkeit frühzeitig berücksichtigt – ggf. unter Beteiligung von Naturschutzverbänden, die häufig umfassende Informationen zum Ist-Zustand der Fläche besitzen. Zu beurteilen sind beispielsweise:

  • Einfluss auf das Landschaftsbild
  • Förderung der Biodiversität
  • Mögliche Begrünungen zur Entstehung neuer Biotope
  • Ökologisches Pflegemanagement und Monitoring
  • Ausgleichsmaßnahmen
  • Rückbau

Können Solarparks tatsächlich die Biodiversität fördern?

Eindeutig ja! Denn ein gut geplanter Solarpark fördert durch gezielte naturverträgliche Begrünung und Umzäunung durch Hecken und Buschwerk letztendlich die Bodenbeschaffenheit. Insbesondere Flächen, die über lange Zeit intensiv landwirtschaftlich genutzt wurden, können sich durch neue Blühflächen und Gehölzanpflanzungen regenerieren. Die Extensivierung der Bodenbearbeitung führt relativ rasch zu einer Zuwanderung von Schmetterlingen und einer steigenden Pflanzenvielfalt. Zudem entstehen neue Brut- und Rastplätze für Vögel – u.a. für inzwischen gefährdete Arten wie die bodenbrütende Feldlerche oder der inzwischen immer seltener werdende Neuntöter. Auch eine gut gemanagte Schafbeweidung zwischen den Paneelen kann ein Instrument zur Entwicklung der biologischen Vielfalt sein.

Ein intakter Boden ist nicht nur von Vorteil für die Pflanzen- und Tierwelt. Er kann auch überschüssiges Regenwasser aufnehmen und angrenzende Flächen vor Hochwassern schützen. Die Bepflanzung, aber auch die Pfähle der Photovoltaik-Module, schützen den Boden dabei vor Erosion.

Während der Bauarbeiten sind Eingriffe in die Natur zumeist nicht zu vermeiden. Doch auch hier kann vorsorglich agiert werden, beispielweise können Bodenmatten in Einsatz kommen, um einer Bodenverdichtung durch schwere Fahrzeuge zu verringern.

Weiterführende Informationen bieten folgende Studien:

Bernd Raab: Langzeit-Kartierung von fünf Solarparks in Bayern (2015)

Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V.: Solarparks – Gewinne für die Biodiversität wertete Unterlagen zur Vegetation und Fauna von 75 Solarparks aus neun Bundesländern in Deutschland aus (2019)

Darf in Naturschutzgebieten ein Energiepark gebaut werden?

Generell sind Schutzgebiete nicht als Standorte für Solar-Freiflächenanlagen vorzusehen, schon allein deshalb, weil es ausreichend Fläche außerhalb dieser gibt. Naturschutzgebiete, Naturparks und nationale Naturmonumente gehören in Deutschland zu den am strengsten geschützten Gebieten (§ 23 und § 24 BNatSchG) mit dem Ziel, menschliche Eingriffe weitgehend auszuschließen bzw. so gering wie möglich zu halten, damit sich die Tier- und Pflanzenwelt frei entfalten kann. Diese Naturschutzgebiete sind somit für Solarparks tabu (sogenannte Ausschlussgebiete). In weniger stark geschützten Gebieten wie z.B. Landschaftsgebieten können Solar-Freiflächenanlage zulässig sein, vorausgesetzt die jeweiligen Umweltbelange werden umfassend berücksichtigt. Dabei gilt grundsätzlich, dass „für den Natur-und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst zu schonen sind“ (§ 1 Freiflächenöffnungs-Verordnung). Alles also ein Frage der Abwägung und guten Planung, damit der Ausbau der Solarenergie umwelt- und raumverträglich erfolgen kann. 

Was sind Ausgleichsmaßnahmen? Und warum sind sie erforderlich?

Jeder neue Solarpark ist letztendlich ein Eingriff in Vorhandenes. Das Landschaftsbild ändert sich, eine Freiflächensolaranlage hat Auswirkungen – aber auch positive – auf die Natur und die Biodiversität der Fläche. Gleichzeitig steht ein PV-Park in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung. Vor diesem Hintergrund sind Ausgleichsmaßnahmen durch die Betreiber die Regel.

Beispiele für Ausgleichsmaßnahmen sind Streuobstwiesen in benachbarten Flächen zur PV-Freiflächenanlage, Hecken, Feuchtgebiete, Nistkästen, Trockenmauern oder auch kleinere Seen und Weiher, die die Region ökologisch aufwerten können.

Was ist Agri-Photovoltaik

Agri- oder auch Agro-Photovoltaik bedeutet, dass eine Fläche sowohl landwirtschaftlich als auch für die Solarstromerzeugung genutzt wird. Die gleichzeitige Nutzung steigert die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau von Photovoltaik bei gleichzeitigem Erhalt landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Agri-Photovoltaik ist somit eine große Chance für Landwirtschaft und Energiewende.

Laut Berechnungen des ISE Fraunhofer-Instituts liegt das technische Potenzial für eine doppelte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Deutschland bei 1.700 Gigawatt. Vor allem im Obst- und Weinanbau könnte die Agri-Photovoltaik vermehrt Anwendung finden. Wie Beispiele aus den Niederlanden zeigen, schützen Solarmodule statt Folientunnel empfindliche Himbeersträucher vor Regen und Hagel. Damit die Pflanzen genügend Licht erreicht, werden spezielle semitransparente kristalline Solarmodule verwendet.

Kommt es zu Flächenversiegelungen durch Solarparks?

Tatsächlich ist die Flächenversiegelung durch Solarparks minimal und betrifft lediglich die in den Boden gerammten Metallprofile.

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