Solarpaket I in Kraft: Solarpark-Ausbau gestärkt

Seit Mitte Mai greifen die meisten Regelungen des Solarpakets I, die den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Anlagen beschleunigen sollen.

Eine der wesentlichen Neuerungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist die Gebotsgrenze in den Ausschreibungen. Sie wird von 20 auf 50 Megawatt erhöht. Zudem wird die Flächenkulisse deutlich ausgeweitet. Die Ackerflächen in benachteiligten Gebieten sind demnach künftig grundsätzlich zulässig für förderfähige Photovoltaik-Projekte.

Künftig greifen auch für alle Solarpark-Projekte die gleichen naturschutzfachlichen Mindestkriterien. Zudem werden die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung mit dem „Solarpaket 1“ verlängert. Anträge für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windkraftanlagen können so auch noch bis zum Ablauf der Frist Ende Juni 2025 gestellt werden.

Darüber hinaus gib es Neuerungen für PV-Balkonanlagen, PV-Dachanlagen sowie für Post-EEG-Anlagen. Auch sollen Netzanschlüsse durch die Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf sieben Seiten die wichtigsten Änderungen mit dem „Solarpaket 1“ zusammengefasst.

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